Um den Zustand eines Gewässers (Flüsse oder Seen) gemäß den Standards der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) beurteilen zu können, werden sein ökologischer Zustand und sein chemischer Zustand bewertet.
Der ökologische Zustand wird anhand von biologischen Qualitätskomponenten überwacht. Dabei betrachtet man Häufigkeit und Vielfalt von:
Das Bewertungssystem für den ökologischen Gewässerzustand ordnet jeden Oberflächenwasserkörper einem bestimmten Gewässertyp zu. Bei der Bewertung wird dann der natürliche – also vom Menschen unbeeinflusste – Zustand des jeweiligen Gewässertyps als Referenz herangezogen. Damit wird berücksichtigt, dass zum Beispiel die Biologie eines großen Flusses wie der Donau anders aussieht als die eines kleinen Alpengewässers. Häufig ist der ursprüngliche Zustand im betrachteten Flussgebiet jedoch nicht mehr vorhanden und muss aus vergleichbaren Gewässern oder älteren Dokumenten und Daten abgeleitet werden.
Besonders Fische und wirbellose Kleintiere (zum Beispiel Insektenlarven) sind gute Indikatoren für mögliche Defizite in Struktur, Dynamik und Durchgängigkeit der Gewässer – etwa wenn bestimmte Arten fehlen, wo sie natürlicherweise zu erwarten wären.
Sowohl die einzelnen Qualitätskomponenten als auch der ökologische Zustand eines Gewässers insgesamt werden mit einer fünfstufigen Skala bewertet („sehr gut“, „gut“, „mäßig“, „unbefriedigend“, „schlecht“). Die jeweils schlechteste Einzelkomponente bestimmt die Gesamtbewertung.
Der chemische Zustand eines oberirdischen Gewässers wird in zwei Klassen eingestuft: „gut“ oder „nicht gut“. Im Rahmen der Zustandsbewertung wird eine ganze Reihe von Schadstoffen an Messstellen im Wasser, aber zum Teil auch in Fischen oder Muscheln untersucht. Dazu gehören:
Text zitiert aus: StMUV (2017) "Gewässer in Bayern – auf dem Weg zum guten Zustand" (S. 24 und S. 26)